LITIGATION / VERTRAGSRECHT


LITIGATION

Der Fachbereich Litigation meint den Prozess, eine staatliche und damit für jede Partei verbindliche Entscheidung über bestehende Streitigkeiten herbeizuführen. Soweit sich Parteien nicht über eine faire und für beide Seiten angemessene Lösung einigen können, ist ein gerichtliches Verfahrens oft unumgänglich. Die Durchführung eines solchen Verfahrens kann überaus komplex, herausfordernd und detailreich sein. Oftmals ist die anwaltliche Vertretung sogar verpflichtend. Die Kanzlei berät und vertritt Sie dabei.



VERTRAGSRECHT

Ohne juristische Expertise können Verträge für eine Partei oft einseitig belastend und damit nachteilig sein. Vertragsverhandlungen und Abschlüsse sollten deshalb immer von einem Rechtsanwalt begleitet und geprüft werden. Ein durchgreifendes Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge, die Bewertung der eigenen Position unter Berücksichtigung der eigenen Bedürfnisse, eine gute Rechtskenntnis und nicht zuletzt eine ausgeprägte Freude an der Detailarbeit sind für erfolgreiche Vertragsverhandlungen und Abschlüsse unabdingbar. Die Kanzlei vertritt Sie in Verhandlungen und berät Sie bei der Erstellung von Verträgen.  

RECHTSGEBIETE

Handels- und Wirtschaftsrecht

Transport- und Speditionsrecht

Allgemeines Zivilrecht

Zwangsvollstreckungsrecht