FAQ

Wie läuft ein gerichtliches Verfahren ab?

Das gerichtliche Klageverfahren beginnt mit der Einreichung einer Klageschrift beim zuständigen Gericht. Nach entsprechender Mitteilung durch das Gericht wird die klagende Partei dazu aufgefordert, die Gerichtskosten einzuzahlen. Im Anschluss ordnet das Gericht entweder das sogenannte schriftliche Vorverfahren an oder beraumt einen frühen ersten Termin an. Die beklagte Partei zeigt an, ob Sie sich gegen die Klage verteidigen möchte und wird zur Einreichung einer schriftlichen Klageerwiderung aufgefordert.
Nachdem erfolgtem schriftlichen Austausch treffen sich die Parteien sodann im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem erkennenden Gericht. In diesem Termin werden regelmäßig juristische Standpunkte ausgetauscht, Beweise erhoben und ein Termin zur Verkündung des Urteils anberaumt. Dieses wird den Parteien im Anschluss zugestellt. Die unterliegende Partei kann unter bestimmten Voraussetzungen gegen dieses Urteil Berufung einlegen und das Verfahren so in die nächste Instanz tragen.

Muss man sich vor den Gerichten immer durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen? 

Nein, in Verfahren vor den Amtsgerichten ist es auch als Privatperson möglich, eine eigene Klage einzureichen und vor Gericht aufzutreten. Hiervon ist regelmäßig jedoch abzuraten, da die Erhebung einer Klage auch Verfahren vor den Amtsgerichten überaus anspruchsvoll sein und deshalb nicht ausgeschlossen werden kann, dass durch eine fehlende anwaltliche Vertretung, der Partei erhebliche Nachteile entstehen. Das gilt insbesondere dann, wenn sich die Gegenseite anwaltlich vertreten lässt.
Handelt es sich um ein Verfahren, welches vor die Land- und Oberlandesgerichte oder den Bundesgerichtshof gehört, müssen beide Parteien hingegen immer anwaltlich vertreten sein. In diesem Fall reicht es, insbesondere auch für die mündliche Verhandlung nicht aus, wenn eine Partei ohne ihren Rechtsanwalt anwesend ist. Auch in einem solchen Fall kann ein Versäumnisurteil ergehen. 

Wer trägt die Kosten eines Gerichtsverfahrens?

Wer im Falle eines Gerichtsverfahrens die entstandenen Kosten trägt, hängt grundsätzlich vom Erfolg der Klage ab. Die entsprechenden Regelungen finden sich in der Zivilprozessordnung.

Nach den einschlägigen Regelungen trägt grundsätzlich die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits (§ 91 ZPO). Hierzu zählen sowohl die eigenen und fremden Rechtsanwaltskosten als auch die vom Kläger eingezahlten Gerichtskosten. Gewinnt also der Kläger seinen Rechtsstreit, trägt in der Regel der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits. Unterliegt der Kläger mit seiner Klage hingegen, ist er demnach auch dazu verpflichtet, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Darüber hinaus finden sich weitere, hiervon im Einzelfall abweichende Regelungen im Hinblick auf die Verpflichtung zur Kostentragung. Wird beispielsweise nur ein Teil der Klage gewonnen, trägt der Kläger einen - seinem Verlustanteil entsprechenden - Teil der Kosten des Rechtsstreits (§ 92 ZPO).

Wie lange dauert ein Klageverfahren?

Wie lange eine Auseinandersetzung vor einem deutschen Zivilgericht dauert kann pauschal nicht beantwortet werden. Die Verfahrensdauer hängt insbesondere davon ab, wie umfangreich das Verfahren ist und wie schnell die Gerichte arbeiten. Darüber hinaus bestehen starke Unterschiede zwischen den Amts- und Landgerichten. Die durchschnittliche Verfahrensdauer dürfte circa zwischen sechs Monaten und einem Jahr liegen. 

Kann ich auch eine schnelle, gerichtliche Entscheidung herbeiführen?

Für eilige Angelegenheiten besteht die Möglichkeit vor Gericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests zu beantragen. Damit können Streitigkeiten vorläufig geregelt werden, um für eine Partei andernfalls nicht mehr abänderbare nachteilige Konsequenzen zu verhindern. Im Hinblick auf die Einreichung eines Antrages auf Erlass eines Arrests/einstweiliger Verfügung sind besondere, verfahrensrechtliche Besonderheiten zu beachten, weshalb der Antrag grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden sollte. Wir betreuen Sie auch in kurzfristigen Angelegenheiten, kommen Sie gerne auf uns zu. 

Wie hoch sind die Kosten eines Gerichtsverfahrens? Welche Gebühren fallen an?

Für die in Deutschland praktizierende Rechtsanwaltschaft besteht insoweit die Besonderheit, dass es gesetzliche Vorschriften hinsichtlich der Höhe der zu zahlenden Vergütung gibt. Diese finden sich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Je nach Art des Verfahrens fallen unterschiedliche Gebühren an. Für die Durchführung eines Gerichtsverfahrens fallen regelmäßig die sog. Verfahrens- und Terminsgebühr an (Nr. 3100 und 3104 VV RVG). Der Rechtsanwalt erhält die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Die Terminsgebühr entsteht sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, soweit nichts ein Anderes bestimmt ist.

Wie hoch diese Gebühren im Einzelfall sind, hängt davon ab, wie hoch der Wert der zu betreuenden Streitigkeit zu bemessen ist (sog. Streitwert). Für das erstinstanzliche Verfahren fallen für den Kläger in der Regel 2,5 Gebühren an, wobei - je nach Umfang und Schwierigkeit der Sache - Abweichungen nach oben und unten möglich sind. In der Anlage 2 zum RVG findet sich eine Gebührentabelle, die den Wert einer einfachen (1,0) Gebühr regelt. Auf den so zu ermittelnden Gesamtbetrag sind zudem eine Post- und Telekommunikationspauschale sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.

Neben den eigenen Rechtsanwaltskosten, müssen vom Kläger auch Gerichtsgebühren eingezahlt werden. Die entsprechenden Regelungen finden sich hierzu im Gerichtskostengesetz (GKG). Für das Gerichtsverfahren fällt in erster Instanz eine 3,0 Gebühr an (Nr. 1210 in der Anlage 1 zum GKG). Auch hier finden sich in der Anlage 2 zum GKG die Höhe einer einfachen (1,0) Gebühr.
Beachten Sie bitte, dass, sollten Sie mit ihrem Anwalt eine, vom RVG abweichende Gebührenvereinbarung treffen, ein etwaig gegenüber dem Gegner bestehender Erstattungsanspruch lediglich in Höhe der gesetzlichen Gebühren anfällt und darüber hinausgehende Gebühren vom Mandanten selbst zu tragen sind.  

Wovon hängt ab, bei welchem Gericht man Klage erheben muss?

Die Zuständigkeit der Gerichte richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Man unterscheidet insbesondere zwischen der sachlichen und der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts. In sachlicher Hinsicht sind die Amtsgericht, Landgerichte, Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof zu unterscheiden.

Während die Amtsgerichte regelmäßig für Streitigkeiten zuständig sind, deren Wert mit bis zu EUR 5.000 zu bemessen ist, sind die Landgericht für Streitigkeiten zuständig, deren Wert höher als EUR 5.000 liegt. Daneben gibt es einige sogenannte ausschließliche Gerichtsstände, die gewisse Streitigkeiten immer einem Gericht zuweisen (Beispiel: Streitigkeiten über Wohnraummiete gehören immer vor die Amtsgerichte).

Im Hinblick auf die örtlich Zuständigkeit gibt es eine Vielzahl an unterschiedlichen Regelungen. Sofern Sie verklagt werden muss dies grundsätzlich an dem Gericht geschehen, in dessen Gerichtsbezirk Sie Ihren tatsächlichen Wohnort haben. Beabsichtigen Sie jemand zu verklagen, müssen Sie demnach grundsätzlich zu dem Gericht in dessen Gerichtsbezirk die verklagte Partei ihren Wohn- bzw. Geschäftsort hat. Eine etwaige Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts muss regelmäßig gerügt werden. 

Was ist eine Rechtsschutzversicherung? Ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll?

Eine Rechtsschutzversicherung sichert den Versicherungsnehmer grundsätzlich - je nach Individueller Police - für den Fall ab, dass er anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen möchten oder muss. Von der Versicherung werden in der Regel die Kosten des eigenen Anwalts, die Gerichtskosten und insbesondere die Kosten der Gegenseite übernommen. Hinzu kommen können die Kosten für eine (möglicherweise umfangreichen) Beweisaufnahme. Diese können insbesondere bei Sachverständigengutachten in erheblicher Höhe anfallen. Eine Rechtsschutzversicherung bietet sich deshalb für fast jede Partei an. Sofern Sie uns mandatieren, können wir für Sie die Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung übernehmen und die Erteilung einer Deckungszusage beantragen.

Was ist ein Mahnbescheid?

Die Durchführung des Mahnverfahrens ist eine einfachere und kostengünstigere Alternative im Vergleich zur Erhebung einer Klage. Es handelt sich um ein automatisiertes Verfahren, was bedeutet, dass der geltend gemachte Anspruch zunächst von keinem Richter auf seine Schlüssigkeit hin überprüft wird. Sollte Ihnen ein Mahnbescheid zugestellt worden sein, sollten Sie umgehend Rücksprache mit einem Rechtsanwalt halten. Aufgrund zwingend zu wahrender Fristen drohen andernfalls erhebliche Nachteile. 

Was ist ein Vollstreckungsbescheid?

Ein Vollstreckungsbescheid ist die "Fortsetzung" eines Mahnbescheids. Aus einem Vollstreckungsbescheid kann, wie aus einem Urteil, die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Das bedeutet, dass Schuldner:innen etwaige Maßnahmen wie ein Pfändung eines Kontos, Grundstücke, etc. drohen. Sollten Sie einen Vollstreckungsbescheid erhalten haben, sollten Sie sich umgehend mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, da auch in diesem Falle, zwingend zu wahrende Fristen zu beachten sind.

Was ist ein Versäumnisurteil?

Ein Versäumnisurteil ist ein Urteil, welches in der Regel ergeht, weil eine der Parteien in der mündlichen Verhandlung säumig, also trotz ordnungsgemäßer Ladung (in der Regel) im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht erscheint. Ein solches Urteil kann sowohl zu Lasten der klagenden Partei als auch zu Lasten der beklagten Partei ergehen. Voraussetzung für den Erlass eines Versäumnisurteils gegen die beklagte Partei ist zudem die Schlüssigkeit des klägerischen Vortrags, was bedeutet, dass die vorgetragenen Umstände den geltend gemachten Anspruch rechtfertigen müssen.

Eine weitere und in aller Regelmäßigkeit vorkommende Konstellation ist, dass die beklagte Partei im schriftlichen Vorverfahren ihre Verteidigungsbereitschaft nicht rechtzeitig anzeigt. Auch in diesem Fall sieht die Zivilprozessordnung die Möglichkeit vor, ein Versäumnisurteil zu erlassen.

Sofern Sie ein Versäumnisurteil zugestellt bekommen haben, sollten Sie unmittelbar anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, da hier zwingend zu beachtende gesetzliche Fristen zu wahren sind.

Wie kann ich gegen ein Versäumnisurteil vorgehen?

Gegen das Versäumnisurteil lässt sich nach Zustellung, binnen einer zweiwöchigen Frist Einspruch einlegen. Das Verfahren wird dann in das Stadium zurückgesetzt, in der es sich vor Säumnis befunden hat. Das Versäumnisurteil ist in diesem Fall zwar weiterhin existent, weshalb der Kläger hieraus die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Hiergegen lässt sich durch Stellung entsprechender Anträge jedoch vorgehen. 

Was ist ein Inkassounternehmen?

Der Begriff Inkasso bezeichnet den Einzug fälliger Forderungen. Inkassounternehmen ziehen demnach vorgerichtlich Forderungen nach erfolglosem Mahnverfahren durch den Gläubiger ein. Hierbei entstehen Gebühren, die unter Umständen vom Schuldner zu erstatten sind. Sollten Sie mit einem Schreiben eines Inkassounternehmens konfrontiert sein, sollten Sie umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. 

Wie sollte ich mich verhalten, wenn ein Inkassounternehmen Zahlung von mir verlangt?

Sollte ein Inkassounternehmen von einem Schuldner Zahlung verlangen und dieser hiermit nicht einverstanden sein, sollte er umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ein Rechtsanwalt kann noch vor der Einleitung eines Mahn- oder Gerichtsverfahrens zu der Angelegenheit Stellung beziehen und den Sachverhalt ggf. vorab klären. Eine übersandte Vereinbarung in Form eines Schuldanerkenntnisses sollten niemals unterschrieben werden! Sollte bereits ein Inkassounternehmen eingeschaltet worden sein, wird sich die Angelegenheit ohne weiteres Zuwarten voraussichtlich nicht auflösen. 

Bei den Ausführungen handelt es sich um generelle Informationen, aus denen sich keine Ansprüche herleiten lassen, sondern lediglich dem allgemeinen Verständnis dienen. Juristische Angelegenheiten sind regelmäßig von einer Vielzahl, hier nicht darstellbaren, Faktoren und Umständen abhängig und können deshalb nur im konkreten Einzelfall begutachtet werden. Die zur Verfügung Stellung der Informationen ersetzt insbesondere keine individuelle Rechtsberatung.